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Wenn die Ehegattennachzugsgesetzgebung den Weltfrieden stört: Trauscheine und anderes, das Menschen in Angelegenheiten anderer hineinzieht, führt z. B. in Großstädten oft zu Polizei- und Arzt-Gewalt (obwohl in solchen Fällen auch ein sittsames Falllösen auf Papier – mittels mehrerer Klagen – möglich wäre)

In München kann man’s mitbekommen:
Ehefrauen und -männern, die viele ungelöste Probleme gar nicht in Ruhe bewältigen können, wird ihr Recht auf Mündigkeit genommen.
Wenn ganz viel Fehlverhalten wie persönliche Auffälligkeiten von Menschen (z. B. übermäßiger Alkoholkonsum, Aggressionen, ein Sich-Zurückziehen etc.) mittels Klagen zu beseitigen ist:
Stellt solchen Leuten keinen Vormund hin, der alles als Irrsinn abtut, was die Person sagt – sondern schlagt eine Scheidung vor, wenn’s gegen Zerrüttung der Ehe gab’s keine List.

PS: Ganz wichtig: In diesem Punkt muss die Nachzugsgesetzgebung korrigiert werden: Man darf keine Mindest-Ehe-/Zusammenwohn-Laufzeit vorschreiben!

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